
Verwaltung
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Mit dem Gesetzesdekret Nr. 33 vom 14. März 2013 wurden die Verpflichtungen zur Veröffentlichung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch öffentliche Verwaltungen und privatrechtliche Einrichtungen, deren Tätigkeiten von öffentlichen Verwaltungen finanziert werden, neu geregelt. Auf dieser Seite sind die zu veröffentlichenden Informationen in dem im Dekret angegebenen Format zusammengefasst.
Der gesamte Bereich ist der freien Abfrage von Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der Einrichtung durch die Bürger gewidmet, die direkt konsultiert werden können, ohne dass eine Identifizierung durch einen Benutzernamen und ein Passwort erforderlich ist. Die veröffentlichten Informationen werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 und späteren Aktualisierungen ständig aktualisiert.
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